Verbotene Gegenstände
Auf dem Festivalgelände sind verboten:
· Glasflaschen jeder Art jegliche Form (auch Parfümflaschen),
· Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.) und sonstige Trinkbehälter
· Rucksäcke und Taschen größer als DIN A4, Regenschirme
· Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
· eigene Lebensmittel, Speisen mit Ausnahme von „Sweets“ (Kau- u. Lutsch-Bonbons, Fruchtgummis, Kekse etc), sowie Baby-u. Kleinkindnahrung
· Getränke aller Art, Ausnahme gilt für Gäste z. B. mit Diabetes unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder entsprechenden Ausweises. Ebenso ausgenommen Getränke von Babys und Kleinkindern
· Ketten, Fahnenstangen, Stöcke (außer für Gehbehinderte)
· Patronengürtel
· Tiere/Haustiere
· Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)
· Laserpointer
· sogenannte Selfiesticks
· Feuerwerkskörper, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen
· Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material
· Trillerpfeifen, Vuvuzelas, Megaphone
· CS-Gas, Pfefferspray
· Drohnen
· Kleidung mit verfassungsfeindlichem Hintergrund, insbesondere, soweit diese unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen oder aufgrund verfassungsfeindlicher Veröffentlichungen von Verboten betroffen sind
· gefährliche Gegenstände jeglicher Art
· ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen oder den betreffenden Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.
Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und Sicherheitshinweise vor Ort.
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Besuchern ist es untersagt
auf dem Veranstaltungsgelände verbotene Gegenstände mitzuführen, körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben
außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen
Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. die Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) durchzuführen
Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind
Ab 24:00 Uhr ist die Lautstärke von Musikanlagen generell auf ein für die Campinggemeinschaft verträgliches Maß zu reduzieren. Stromaggregate dürfen nur betrieben werden, wenn und solange sie betriebssicher sind, keine Umweltgefährdung zu befürchten ist, die Abgase keine Personen gefährden und sich kein anderer Gast vom Lärm belästigt fühlt.
Grillen
ist erlaubt, offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Es sind ausschließlich geprüfte und technisch einwandfreie, im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen (nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden. In Fahrzeugen verbaute Flüssiggasanlagen müssen eine gültige Gasdruckprüfung aufweisen. Auf den brennenden Grill darf nur Grillgut gelegt werden und außer Grillgut darf nichts auf die glühenden Kohlen geworfen werden, insbesondere keine Gaskartuschen. Nach dem Grillen muss die Kohle ausglühen, durch das plötzliche Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Aggregate bis 2 KW Ausgangsleistung sind auf den Park- und Campingflächen zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind und insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 24:00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Aggregate sind in technisch einwandfreiem Zustand einzusetzen. Es dürfen nur geprüfte und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Aggregate in Betrieb genommen werden.
Das Fotografieren
für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Besucher, die schuldhaft gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen, kann der Veranstalter des Veranstaltungsgeländes verweisen und ihnen Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf der Zappanale eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung des Veranstaltungsgeländes verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher des Veranstaltungsortes, verlieren das Ticket und das Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Die Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege sind durch Absperrband/Fahnen und Schilder gekennzeichnet – es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden. Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig geräumt oder abgeschleppt.
Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 16 Jahren. Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ihren Fürsorgepflichten nicht im erforderlichen Umfang nachkommt.
Haftung
Der Aufenthalt auf dem Camping- und Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit der Veranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Fälle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Veranstalter haftet entsprechend den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. der Campingfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher („Aufnahmen“) ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt in allen bekannten und zukünftigen audiovisuellen Medien umfassend zu nutzen oder nutzen zu lassen. Das umfasst insbesondere die Verwendung und Verwertung der Aufnahmen in digitaler Form und in Online-Medien (insbesondere im Internet und dort auf der eigenen Website, den YouTube-Kanälen und Social-Media-Kanälen des Veranstalters und dessen Lizenznehmern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern), in Printmedien (insbesondere Magazine, Broschüren, Katalogen, Präsentationen, Newsletter, Druck- und/oder Sammelwerke), in Form von TV-Werbespots und -trailern oder in redaktionellen Beiträgen, auf Bild- und Tonträgern jeglicher Art (insbesondere CD, DVD, BluRay, Speichersticks), auf sonstigen Datenträgern und in Datenbanken, auf Messen und Events und zu Zwecken der Werbung. Umfasst ist insbesondere die Berechtigung, die Aufnahmen zu nutzen, zu verbreiten, zu verwerten, öffentlich vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu archivieren, auf Abruf zur Verfügung zu stellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Aufnahmen dürfen modifiziert, abgeändert, farblich bearbeitet, geschnitten oder zusammen mit anderen Inhalten wie Bildern, Video-, Audio- und Textelementen sowie Grafiken, wie vorstehend beschrieben, verwendet und verwertet werden. Sämtliche Rechte dürfen zu vorstehenden Zwecken auch auf Dritte übertragen oder sublizenziert werden.
Da es sich bei den Aufnahmen auch um personenbezogene Daten handelt, gelten die Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der abgebildeten Personen nach der DSGVO aus der Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn ein triftiger Grund für eine Änderung vorliegt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um (a) auf nach Vertragsschluss in Kraft getretene gesetzliche Vorgaben, (b) ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung oder (c) eine Änderung der Marktverhältnisse der Unterhaltungs- und Festivalbranche zu reagieren; (d) aufgetretene Auslegungszweifel zu beseitigen; oder (e), wenn eine Erweiterung des Angebots die Änderung erforderlich macht. Die Änderungen gelten als vom Besucher akzeptiert, wenn dieser den Änderungen nicht per E-Mail an [•] innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang der Ankündigung der Änderungen widerspricht. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, steht ihm bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Veranstalter wird den Nutzer in der E-Mail, die die Änderungen ankündigt, auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, sein Recht, der Änderung zu widersprechen, und auf die Rechtsfolgen seines Schweigens gesondert hinweisen. Für Rechtshandlungen, die vor den Änderungen vorgenommen wurden, gelten die alten AGB fort.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Mit dem Kauf des Tickets hat der Besucher den Zappanale – Festival AGB´s und dieser Besucher-, Park-, und Campingordnung zugestimmt